Am zweiten Sonntag im Oktober feierte Bezirksevangelist Bernd Wilke mit den Gemeinden Bad Cannstatt/Neugereut einen Gottesdienst, in dem ein Säugling das Sakrament der Heiligen Wassertaufe empfing.
Bevor er auf das für den Gottesdienst vorgesehene Bibelwort einging, hob der Bezirksevangelist die große Freude sowie tiefe Dankbarkeit der Eltern und der Gemeinde über die Geburt des Kindes hervor. Im Weiteren wies er auf die Bedeutung der Taufe hin: Gott gehe in dieser heiligen Handlung ein Näheverhältnis zu einem Menschen ein.
Danach wandte sich der Bezirksevangelist mit seiner Predigt an die Versammelten, der das Bibelwort aus Matthäus 18, Verse 19 und 20 zugrunde lag: „Wahrlich, ich sage euch auch: Wenn zwei unter euch eins werden auf Erden, worum sie bitten wollen, so soll es ihnen widerfahren von meinem Vater im Himmel. Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“
Zur Vorbereitung auf die Taufhandlung sang ein Kinderchor mit Klavierbegleitung das Lied: „Warten auf den Gottessohn“ (Kinderliederbuch Nr. 83). In seiner Ansprache an die Eltern des Täuflings las der Bezirksevangelist einen Teil aus dem ersten Vers von Jesaja 43 vor: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein!“ Diese Zusage Gottes gelte heute in besonderer Weise dem Täufling, so der Bezirksevangelist. Den zu Herzen gehenden Abschluss der Taufhandlung bildete das von einer kleinen Sängergruppe vorgetragene Lied: „Ins Wasser fällt ein Stein“.
Nach der Taufhandlung war die Gemeinde zur Abendmahlsfeier eingeladen. Mit dem Chorlied: „Der Herr behüte dich vor allem Übel“ klang der Gottesdienst harmonisch aus.